Selbständige und Unternehmer
Das nächste Maßnahmenpaket zur Änderung des Steuerrechts erhält nach der Bundestagswahl jetzt eine Neuauflage.
In einer aktualisierten Verwaltungsanweisung beantwortet das Bundesfinanzministerium auch Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag.
Ein Steuererstattungsanspruch ist in der Bilanz erst dann zu aktivieren, wenn er vom Finanzamt nicht mehr bestritten wird.
Die Rückstellung für zusätzlich fällige Gewerbesteuer nach einer Betriebsprüfung ist im Jahr der Prüfung zu bilden und damit nicht rückwirkend möglich.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Umfang ein Verlustausgleich bei der Berechnung der Einkommensteuerermäßigung für die Gewerbesteuer möglich ist.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt ein rein privates Risiko ab und führt daher auch nicht anteilig zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
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