Selbständige und Unternehmer
Mit zusätzlichen Regelungen für Limited-Gesellschaften und für die Erbschaftsteuer ist das Brexit-Steuerbegleitgesetz jetzt verabschiedet worden.
Eine Übertragung landwirtschaftlicher Nutzflächen an die künftigen Erben kann zu einer ungewollten Betriebsaufgabe mit einer Aufdeckung der stillen Reserven führen.
Eine Änderung des Wahlrechts über die ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne ist auch bei einer späteren Änderung der Gewinnfeststellung nicht mehr möglich, wenn der Steuerbescheid des Folgejahres bereits bestandskräftig geworden ist.
Eine mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Verteilung der Geschäftstätigkeit auf mehrere unabhängige Gesellschaften ist nicht möglich.
Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst bei Sportveranstaltungen
und Beratung zu Gesundheitsgefahren im Vorfeld
sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für 2018 sind einige Änderungen aus dem letzten Jahr zum ersten Mal zu beachten.
Ein harter Brexit betrifft Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen in vielen Bereichen - vom Datenschutz über Dienstreisen bis zum Zoll.
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