Umsatzsteuer
Der Europäische Gerichtshof meint, dass Imbissstände keine Dienstleistung erbringen, sondern nur Nahrungsmittel liefern.
Der Bundesfinanzhof will jetzt Leistungen nicht mehr zum Vorsteuerabzug zulassen, wenn die Leistung von Anfang an für eine unentgeltliche Entnahme vorgesehen ist.
Den Verkauf einer privaten Sammlung in zahlreichen Auktionen über eBay sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg als umsatzsteuerpflichtig an.
Solange die materiellen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind, kann auf die Beleg- und Buchnachweise ausnahmsweise auch verzichtet werden.
Findet wie im Fall einer pauschalierten Kündigungsentschädigung kein Leistungsaustausch statt, kann auch keine umsatzsteuerpflichtige Leistung vorliegen.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Das Finanzgericht Niedersachsen liefert ein winterliches Urteil zum Schmunzeln.
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