Umsatzsteuer
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Aus den vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für einen rein betrieblich veranlassten Umzug des Arbeitnehmers ist der Vorsteuerabzug möglich.
Ein Reiseveranstalter kann sich für aus dem EU-Ausland bezogene Reisevorleistungen auf das günstigere EU-Recht berufen.
Ob Leistungen eines Sportvereins gegen gesondertes Entgelt umsatzsteuerfrei sind, lässt der Bundesfinanzhof vom Europäischen Gerichtshof prüfen.
Bei der Vermietung von Immobilien an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist keine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht möglich.
Die Umsatzsteuervorauszahlung im Januar sollte bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch im Fall einer Verschiebung des Fälligkeitstermins als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im Vorjahr abziehbar sein.
Die Finanzverwaltung hat die Vorgaben zur Handhabung von Anzahlungen bei einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft ergänzt.
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