Umsatzsteuer
Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerlichen Billigkeitsmaßnahmen für Hilfen an die Flutopfer vom Sommer bis Ende 2021 verlängert.
Aufgrund einer Absenkung des Umsatzsteuer-Durchschnittssatzes müssen pauschalierende Landwirte ab 2022 mit einer etwas höheren Steuerbelastung rechnen.
Aus den Kosten für eine notwendige Dachreparatur nach Installation einer Photovoltaikanlage ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Die Finanzverwaltung ändert die Regelungen für die vereinfachte Aufbewahrung von mit elektronischen Kassensystemen erstellten Kleinbetragsrechnungen.
Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerlichen Folgen von Gutschriften in bestimmten Sonderfällen klargestellt.
Die Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht ist eng auszulegen, weswegen Schwimmkurse nicht von der Steuerbefreiung umfasst werden.
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, in welchen Fällen die Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von dauerhaft eingebauten Betriebsvorrichtungen gilt.
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