Umsatzsteuer

Pflicht zur E-Rechnung trifft auch Vereine
Auch Vereine müssen ab dem nächsten Jahr in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und spätestens in einigen Jahren selbst E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an Unternehmen Dienstleistungen erbringen oder Waren verkaufen.
Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024
Im Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sind zahlreiche Detailänderungen enthalten, wovon vor allem einige Änderungen bei der Umsatzsteuer Folgen für die meisten Unternehmer haben werden.
Überblick zu den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Einführung der Pflicht zur E-Rechnung
Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden.
Zeitpunkt der Vereinnahmung bei einer Überweisung
Im Fall der Ist-Versteuerung kommt es bei einer Banküberweisung nicht auf das Datum der Werstellung, sondern auf das Buchungsdatum des Zahlungseingangs an.
Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische Land- und Forstwirtschaft
Für den Anspruch auf die Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kommt es nicht auf den Leistungsort an, sondern darauf, dass der Betrieb im Inland ansässig ist.
Was sich 2024 (bisher) geändert hat
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.

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