GmbH-Ratgeber
Die umfassende Reform des GmbH-Rechts ist zum 1. November 2008 in Kraft getreten.
Die umfassende Reform des GmbH-Rechts erleichtert die Gründung einer GmbH und soll Missbrauch bekämpfen.
Der elektronische Bundesanzeiger hat die Preise für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses kleiner und mittlerer Kapitalgesellschaften deutlich gesenkt.
Im Zuge der allgemeinen Erhöhung des Rentenalters sind auch Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer abhängig vom Geburtsjahr neu zu berechnen.
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.
Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, hat das Bundesfinanzministerium eine Vereinfachungsregelung zur Auszahlung von Kleinbeträgen erlassen.
Der Bundestag hat die Reform des GmbH-Rechts verabschiedet, die damit voraussichtlich im Herbst in Kraft treten kann.
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