Personal, Arbeit und Soziales
Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung sind zum 1. Januar 2013 wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst worden.
Die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten oder die Überlassung einer freien Unterkunft werden wie jedes Jahr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.
Ab 2013 können Minijobber bis zu 450 Euro im Monat verdienen, sind aber in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Zum Jahreswechsel sinkt der Beitragssetz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 % auf dann 18,9 %.
Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013.
Der Bundesfinanzhof bestätigt seine Rechtsprechung zur Besteuerung des Personalrabatts auf Jahreswagen und stellt sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.
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