Personal, Arbeit und Soziales
Seit dem 1. August 2015 gelten zwei Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit beim Mindestlohn.
Durch ein bürokratisches Versehen im Gesetzgebungsverfahren gibt es eine neue Meldepflicht in der Sozialversicherung bei einem Filialwechsel eines Arbeitnehmers.
Nachdem die Minijobzentrale kurzfristig die Umlagesätze erhöht hat, fallen ab September geringfügig höhere Lohnnebenkosten an, die beim Beitragsnachweis zu berücksichtigen sind.
In bestimmten Fällen soll die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gelockert werden - allerdings nur in bestimmten Branchen. Auch bei der Auftraggeberhaftung ist Besserung in Sicht.
Das Bundesfinanzministerium beantwortet Fragen zum Reisekostenrecht und stellt klar, dass Knabbereien im Flugzeug oder Zug nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale führen.
Das Gesetz für die notwendige Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag ist kurzfristig um den Abbau der kalten Progression ergänzt und vom Bundesrat verabschiedet worden.
Der gültige Mindestlohn ist auch bei der Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Urlaubsabgeltung zu zahlen.
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