Personal, Arbeit und Soziales

Nutzung von Firmenwagen mit der 1 %-Regelung
Auch besondere Konstellationen berücksichtigt das Bundesfinanzministerium in seinen Vorgaben für die Anwendung der 1 %-Regelung für einen Firmenwagen.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
Die Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kann statt mit der monatlichen Pauschale auch einzeln bewertet werden.
Vorgaben beim Fahrtenbuch für Firmenwagen
Neben einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch sind noch weitere Vorgaben der Finanzverwaltung zu beachten, wenn der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen nach der tatsächlichen außerdienstlichen Nutzung bestimmt werden soll.
Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer
Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur lohnsteuerlichen Behandlung eines Dienstwagens Stellung genommen.
Bruttolistenpreis eines Importfahrzeugs für die 1 %-Regelung
Für ein Importfahrzeug, das im Inland nicht baugleich verfügbar ist, muss der Bruttolistenpreis für die 1 %-Regelung geschätzt werden.
Lohnsteuerfragen zu E-Bikes und Fahrradleasing
Die Finanzverwaltung hat erklärt, was bei der Überlassung von Fahrrädern und Elektrorädern an Arbeitnehmer zu beachten ist, insbesondere beim Leasing und Laden von E-Bikes im Betrieb.
Rückstellungen für Altersteilzeit sind nicht zulässig
Ein Unternehmen darf keine Rückstellung für den tarifvertraglichen Anspruch auf Nachteilsausgleich zu den laufenden Altersteilzeitverträgen bilden.

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