Existenzgründer
Existenzgründer können jetzt in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit einfacher befristete Arbeitsverträge abschließen.
Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer sollen von den mit der aktuellen Steuerreform verquickten Arbeitsmarktreformen profitieren, insbesondere vom geänderten Kündigungsschutz.
Spielen Sie mit dem Gedanken an eine Existenzgründung, so sollten Sie auch an zwei Varianten denken, bei denen Ihnen unter Umständen staatliche Hilfe durch das Arbeitsamt zusteht: die Ich-AG und das Überbrückungsgeld.
Für ein gemischtes Bankkonto, über das private und betriebliche Transaktionen abgewickelt werden, gilt eine erhöhte Nachweispflicht.
Die Existenzgründerbeihilfe ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme.
Das Arbeitsrecht sieht Schwellenwerte bei der Anzahl der Arbeitnehmer vor, ab denen einzelne Vorschriften greifen.
Bundesrat und Bundestag haben das Kleinunternehmerförderungsgesetz verabschiedet, das Kleinunternehmern und Land- und Forstwirten einige Erleichterungen bringt.
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