Entwurf des Steuerbürokratieabbaugesetzes

Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.

Neben dem Jahressteuergesetz 2009 bastelt die Regierung noch an einem zweiten Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften: Am 23. Juli 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Steuerbürokratieabbaugesetz verabschiedet. Entscheiden Sie selbst, ob die geplanten Änderungen auch für Sie eine Erleichterung bringen:

Von den genannten Ausnahmen abgesehen sollen die Änderungen ab dem 1. Januar 2009 gelten.



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