Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums beantwortet viele Zweifelsfragen zur Steuerpauschalierung von Sachzuwendungen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde eine Regelung in das Einkommensteuergesetz eingefügt, die es dem Zuwendenden ermöglicht, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Dritte mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen. Die Zuwendung ist für den Empfänger dann steuerfrei. Doch die gesetzliche Regelung ließ noch viele Fragen offen. Nun endlich hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben einige Antworten zur Handhabung der Vorschrift gegeben:



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