Kleinunternehmerförderungsgesetz ist beschlossen

Bundesrat und Bundestag haben das Kleinunternehmerförderungsgesetz verabschiedet, das Kleinunternehmern und Land- und Forstwirten einige Erleichterungen bringt.

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2003 den Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum "Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern" (Kleinunternehmerförderungsgesetz) angenommen. Das Gesetz sieht einige Erleichterungen für gewerbliche Unternehmer und Land- und Forstwirte vor, insbesondere bei der Gewinnermittlung. Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Änderungen:

Vom Vermittlungsausschuss verworfen wurde der Plan einer vereinfachten Gewinnermittlung für Existenzgründer und Kleinunternehmer durch die Betriebsausgabenpauschalierung. Dieser Plan sah vor, dass Unternehmer, deren Einnahmen nicht über 50.000 Euro pro Jahr liegen, die Hälfte dieses Betrages pauschal als Betriebsausgaben abziehen können.



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