Beitragsbemessungsgrenzen 2016

Die gute Konjunktur und deutliche Lohnsteigerungen sorgen für eine spürbare Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2016.

Wie in den Vorjahren werden zum 1. Januar 2016 die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und andere Sozialversicherungswerte an die Lohnentwicklung im abgelaufenen Jahr angepasst. Die Löhne und Gehälter sind 2015 um durchschnittlich 2,66 % gestiegen, wobei Ostdeutschland mit 3,39 % deutlich über den alten Bundesländern liegt.

Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, steigt im Westen, wieder um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Westen 34.860 Euro im Jahr (2.905 Euro mtl.). Im Osten erhöht sich die Bezugsgröße sogar um 1.260 Euro auf dann 30.240 Euro im Jahr (2.520 Euro mtl.).



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