Rechtsform des Unternehmens

Die Frage, welche Rechtsform aus steuerlicher Sicht am günstigsten ist, ist nur schwer zu beantworten, da die Antwort von vielen Faktoren abhängt.

Es wird immer wieder die Frage gestellt, bei welcher Rechtsform die Unternehmen die geringsten Steuern zahlen. Eine allgemeingültige Antwort kann auf diese Frage nicht gegeben werden, sie hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Es lassen sich jedoch die folgenden Grundsätze herausstellen:

Die unterschiedlichen Besteuerungsformen lassen sich in zusammengesetzten Rechtsformen, also der GmbH & Co. KG, der GmbH & Still oder der umgekehrten Betriebsaufspaltung optimieren. Dabei werden zwei Gestaltungsziele verfolgt:

Vergleichsberechnungen haben ergeben, dass eine GmbH & Co. KG mit einer Geschäftsführervergütung steuerlich am günstigsten ist, wenn 50 % des Gewinns bei der Kapitalgesellschaft einbehalten und 50 % bei der Personengesellschaft ausgeschüttet werden. Die Komplementär-GmbH sollte nicht am Vermögen der KG beteiligt sein. Die einbehaltenen Gewinne sollten in der Form von Leistungsvergütungen und Vorabgewinnen in die GmbH einfließen.



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