Antworten zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Die Finanzverwaltung gibt weitere Details zum elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren bekannt, das 2012 eingeführt wird.

Nur noch wenige Monate sind es, bis Anfang 2012 die gute alte Lohnsteuerkarte aus Papier endgültig ausgedient hat. Ab dann soll der Lohnsteuerabzug über die neuen Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) geregelt werden. Für das neue Verfahren muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und seine Steuer-ID mitteilen und angeben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. So wird der Arbeitgeber berechtigt, die ELStAM des Arbeitnehmers elektronisch abzurufen.

Weil die Lohnsteuer einen erheblichen Teil des gesamten Steueraufkommens ausmacht, ist die Finanzverwaltung natürlich an einer möglichst reibungslosen Umstellung interessiert und hat daher begonnen, einen Frage-Antwort-Katalog für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu dem neuen Verfahren zu erstellen. Die Informationen zum Ablauf des neuen Verfahrens aus dem Katalog sind hier thematisch zusammengefasst.

Spannend bleibt jetzt noch, wie gut die Einführung der ELStAM zum Jahreswechsel klappt. Die Bilanz der staatlich verordneten Internet-Projekte im Steuer- und Sozialrecht ist jedenfalls in der Vergangenheit eher durchwachsen gewesen. Auch die letzten Gesetzesänderungen für ELStAM werden erst kurz vor dem Jahreswechsel abgeschlossen sein.



Übersicht - Eine Seite zurück