Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Das Bundesfinanzministerium beantwortet Zweifelsfragen zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter nach der Einführung des Bilanzierungswahlrechts zum 1. Januar 2010.

Bei den Gewinneinkünften besteht für alle nach dem 31. Dezember 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern ein Wahlrecht, diese bei Herstellungs- oder Anschaffungskosten bis zu 410 Euro sofort abzuschreiben oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro anzuwenden. Wird vom Wahlrecht zur Sofortabschreibung Gebrauch gemacht, müssen Wirtschaftsgüter mit einem Wert über 150 Euro wieder in einem laufend zu führenden Verzeichnis erfasst werden. Das Wahlrecht ist für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres angeschafften Wirtschaftsgüter einheitlich auszuüben.

Dieses neue Wahlrecht gibt einerseits den Steuerzahlern mehr Gestaltungsspielraum. Andererseits verlangt es vom Steuerzahler Überlegungen und Entscheidungen zur steueroptimalen Bilanzierung. Außerdem hat die neue Regelung auch neue Fragen aufgeworfen, die das Bundesfinanzministerium nun in einem Schreiben beantworten will. Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte des Schreibens für Sie zusammengefasst.



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