Investitionsabzugsbetrag in der Praxis

Statt der Ansparabschreibung gibt es nun den Investitionsabzugsbetrag, zu dessen praktischer Anwendung das Bundesfinanzministerium einige Hinweise liefert.

Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde unter anderem die alte Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Nachdem die Reform nun über ein Jahr zurück liegt, gibt es erste Praxiserfahrungen mit dem Investitionsabzugsbetrag, und wie nicht anders zu erwarten, tauchen dabei Fragen auf, auf die das Reformgesetz noch keine Antwort gibt. Das Bundesfinanzministerium hat sich daher auf 21 Seiten dieser Probleme angenommen und gibt Antworten auf Zweifelsfragen im Praxisgebrauch.

Anders als die Auflösung einer Ansparabschreibung erhöht die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags den Gewinn im Abzugsjahr, sodass der Einsatz als Progressionsglättungsinstrument nicht mehr in Frage kommt. Die Inanspruchnahme lohnt sich daher nur noch in den Fällen, in denen tatsächlich eine Investition geplant ist. Da das auch der Finanzverwaltung klar ist, dürfte es um die neue Fördermöglichkeit sicher weniger Streit mit dem Finanzamt geben als bei der Ansparabschreibung. Hier sind die wichtigsten Hinweise für die Nutzung des Abzugsbetrags:

Den Investitionsabzugsbetrag können Sie übrigens erstmalig für das Jahr 2007 nutzen, denn das neue Recht gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 17. August 2007 enden. Zuvor gebildete Ansparabschreibungen sind nach altem Recht beizubehalten und aufzulösen, können aber nicht mehr aufgestockt werden. Denkbar wäre nur, die Ansparabschreibung vorzeitig aufzulösen und stattdessen einen Investitionsabzugsbetrag geltend zu machen.



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