Erbschaft und Schenkung

Voller Steuerfreibetrag auch für Erben im Ausland
Auch wer nur beschränkt erbschaftsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf die höheren Freibeträge, die voll steuerpflichtigen Erben zustehen.
Klarstellungen zu Erbschaftsteuerbefreiungen
Der Fiskus hat zu zwei Urteilen über die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim und den Transfer der Steuerbegünstigung bei Erbauseinandersetzungen Stellung genommen.
Aktueller Stand der Erbschaftsteuerreform
Der Erbschaftsteuer-Kompromiss der Regierungskoalition ist vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden.
Verlustvortrag verfällt bei vorweggenommener Erbfolge
Im Gegensatz zu einer Erbschaft kann eine vorweggenommene Erbfolge dazu führen, dass der bisher festgestellte Verlustvortrag verfällt.
Versorgungsfreibeträge für Erbschaftsteuer verletzen EU-Recht
Die EU-Kommission hat Deutschland zu einer Änderung bei der Erbschaftsteuer aufgefordert, weil die Einschränkungen beim Versorgungsfreibetrag nach ihrer Ansicht EU-Recht verletzen.
Abschreibung nach mittelbarer Grundstücksschenkung
Ob eine Immobilienschenkung direkt oder mittelbar erfolgt, hat auf den Abschreibungsanspruch des Beschenkten keine Auswirkungen - eine Abschreibung ist in beiden Fällen möglich.
Realisierung eines formunwirksamen Schenkungsversprechens
Ein formunwirksames Schenkungsversprechen des Erblassers kann auch vom Erben noch wirksam umgesetzt werden, wodurch die Schenkung dann nicht doppelt mit Erbschaftsteuer belastet wird.
Steuerbefreiung für Familienheim trotz verzögerter Selbstnutzung
Gibt es triftige Gründe für eine verzögerte Selbstnutzung, ist eine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim auch nach mehr als sechs Monaten noch möglich.
Erbschaftsteuerreform erst 2016
Eigentlich wollte die Große Koalition die Neuregelung der Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr vom Tisch kriegen, muss das Projekt jetzt aber aufs neue Jahr vertagen.
Freibetrag für Pflegeleistungen trotz Unterhaltsverpflichtung
Wenn die Pflegeleistung ein freiwilliges Opfer war, weil der Erblasser ausreichend eigenes Vermögen hatte, um nicht unterhaltsbedürftig zu sein, steht auch Kindern und anderen abstrakt unterhaltsverpflichteten Angehörigen der Freibetrag für Pflegeleistungen bei der Erbschaftsteuer zu.

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