Entlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft und Familien steuerlich unterstützt werden.

Schon länger hat die Bundesregierung den inzwischen regelmäßig erfolgenden Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer angekündigt und die Ankündigung im Rahmen des dritten Entlastungspakets wiederholt. Im September hat die Regierung nun den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt und an die Parlamente zur Beratung weitergeleitet.

Die Anpassungen sollen nicht nur steuerliche Mehrbelastungen vermeiden, sondern bedeuten auch weniger Verwaltungsaufwand: Für über 270.00 Steuerzahler fällt damit auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung weg. Das betrifft unter anderem rund 75.000 Rentner. Im Einzelnen sind folgende Änderungen geplant:



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