GmbH-Reform ist abgeschlossen

Die umfassende Reform des GmbH-Rechts erleichtert die Gründung einer GmbH und soll Missbrauch bekämpfen.

Rund zwei Jahre hat es gedauert, bis die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit dessen Einführung abgeschlossen wurde. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wird wohl noch im Oktober verkündet und würde dann zum 1. November 2008 in Kraft treten. Und so sehen die wichtigsten Änderungen gegenüber dem geltenden Recht aus:

Neben einer im Einzelfall empfehlenswerten Anpassung des Gesellschaftsvertrags an das neue GmbH-Recht muss ein Gesellschafter nach der GmbH-Reform vor allem zwei Pflichten nachkommen: Soweit die inländische Geschäftsanschrift noch nicht beim Handelsregister angemeldet ist, muss er das nachholen. Und wegen der Insolvenzantragspflicht, die nun auch die Gesellschafter trifft, sollte er die finanzielle Lage seiner Gesellschaft etwas genauer als bisher im Auge behalten.



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