Einigung bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.

In seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten, um Unternehmen in ihrem Bestand zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Das Gericht hielt die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen jedoch teilweise für verfassungswidrig. Seit diesem Urteil tobt nun der Kampf um die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen.

Im Juni hat das Bundesfinanzministerium mit mehreren Monaten Verspätung einen Gesetzentwurf für die Neuregelung veröffentlicht, der die Kritik prompt wieder aufflammen ließ. Während der Wirtschaft die Änderungen zu weit gehen, hielt die SPD den Entwurf für verfassungswidrig, weil sie die Alternative zur Bedürfnisprüfung bei großem Betriebsvermögen als zu großzügig ansah. Inzwischen hat sich die Große Koalition wieder zusammengerauft und einen gemeinsamen Regierungsentwurf verabschiedet. Sofern die Bundesländer im Bundesrat nicht noch Einwände erheben, sind für die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen folgende Änderungen geplant:



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