Steuern und Abgaben
Das Bundesfinanzministerium hat zur Angabe des Lieferzeitpunktes in Rechnungen Stellung genommen.
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.
Die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 ist jetzt beschlossene Sache.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Für die Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten besteht kein Recht auf die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale.
In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
Die Ungleichbehandlung von Einzelunternehmern und Personengesellschaften bei der Abfärberegelung ist nicht verfassungswidrig.
Zuschläge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält, sind regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Das Bundesverfassungsgericht muss derzeit prüfen, ob die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum verfassungswidrig ist.
Der Bundesfinanzhof hat den vollen Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten wieder möglich gemacht, während noch nicht klar ist, wie die Rechtslage bei weiteren nicht abziehbaren Betriebsausgaben aussieht.
Wenn der Sohn zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn seines Studiums einen Vollzeitjob länger als vier Monate ausübt, gibt es für diese Zeit natürlich kein Kindergeld. Andererseits wird das Einkommen aus dieser Zeit auch nicht auf den Jahresgrenzbetrag angerechnet.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen.
Die Anrechnung einer zumutbaren Belastung bei der Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender ist verfassungswidrig.
Jetzt können auch Sozialversicherungsbeiträge bei der Anspruchsprüfung von den Einkünften des Kindes abgezogen werden.
Befinden sich mehrere Pkw im Betriebsvermögen, die auch für Privatfahrten genutzt werden, so muss die 1 %-Regelung für jeden Pkw einzeln angewendet werden.
Nachdem letzte Interpretationsschwierigkeiten beseitigt sind, kann die europaweite Zinsbesteuerung zum 1. Juli 2005 starten.
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