Steuern und Abgaben
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass eine Steuererklärung auch per Fax wirksam abgegeben werden kann.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit selbständiger Ärzte bei Beschäftigung angestellter Ärzte auseinandergesetzt.
Nach der Veröffentlichung des neuen Existensminimumberichts müssen der steuerfreie Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag noch für dieses Jahr angehoben werden.
Die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Hauptsächlich verwaltungstechnische Änderungen ergeben sich zum Jahreswechsel für auf den Großteil der Kapitalanleger.
Neben der für alle Steuerzahler positiven erweiterten Abziehbarkeit von Beiträgen für eine Basisrente gibt es auch für Familien mehrere Änderungen.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Neben der Einführung des Mindestlohns müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahreswechsel noch auf zahlreiche weitere Änderungen einstellen.
Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Zum Jahreswechsel ändern sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden.
Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisung zur Reisekostenreform überarbeitet und ergänzt.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit einem Schreiben zu den Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 1. Oktober 2014 geäußert.
Auch für Darlehen zwischen Angehörigen ist die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes möglich.
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Ob ein Leistungsempfänger als Steuerschuldner gilt, richtet sich ab dem 1. Oktober 2014 nach der Erteilung einer Bescheinigung durch das zuständige Finanzamt.
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