Steuern und Abgaben
Die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Reform der Investmentbesteuerung vereinfacht radikal die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger.
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt.
Ab 2018 darf das Finanzamt bei Unternehmen zu einer unangekündigten Prüfung der Kassenführung im Rahmen der neu eingeführten Kassen-Nachschau erscheinen.
Der Gesetzgeber hat im Sommer einen Zuschuss für Mieterstrom aus Solaranlagen auf dem Hausdach beschlossen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überarbeitet.
Die Prozesskosten für einen Scheidungsprozess sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Die Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung können ab 2017 nicht mehr sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden.
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
Die zumutbare Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen fällt durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs in vielen Fällen künftig niedriger aus.
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Für ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.
Das Bundesfinanzministerium gibt neue Antworten auf Fragen zur Handhabung der Investitionsabzugsbeträge, auch in Bezug auf die ab 2016 gültige Gesetzesänderung.
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell soll die betriebliche Altersversorgung ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht werden.
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Ein neues Gesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
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