Arbeitsrecht
Bei der Auswahl des Geschäftsführers muss ein Unternehmen das Diskriminierungsverbot des Gleichbehandlungsgesetzes beachten.
Die Erben eines Arbeitnehmers können nicht dessen Anspruch auf Urlaubsabgeltung geltend machen.
Wenn ein Arbeitnehmer nach der Genesung den Resturlaub aus dem Vorjahr noch im laufenden Jahr nehmen kann, verliert er den übertragenen Urlaubsanspruch genauso wie den noch nicht genommenen neuen Jahresurlaub zum Jahresende.
Nicht nur schwere Beleidigungen, auch Vergleiche mit dem Nationalsozialismus berechtigen den Arbeitgeber zur sofortigen Kündigung.
Kleiner Betrag, große Wirkung: Eine falsche Spesenabrechnung rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers.
Gewinnt ein Arbeitnehmer seinen Kündigungsschutzprozess, entsteht die Pflicht zur erneuten Arbeitsaufnahme erst nach einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Arbeitgeber.
Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Kündigungsrecht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen.
Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ein erkrankter Mitarbeiter hat keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung, wenn er im Anschluss an einen Streit wenige Tage vor der Erkrankung eigenmächtig die Arbeit niedergelegt hat.
Arbeitgeber können nur in besonderen Ausnahmefällen von Gewerkschaften verlangen, den weiteren Versand von E-Mails an die eigenen Mitarbeiter zu unterlassen.
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bei der Entsendung ins Ausland in der Regel nicht über das Risiko einer Doppelbesteuerung aufklären.
Arbeitgeber können zumindest von leitenden Angestellten und Führungskräften nicht verlangen, dass diese ihre Büros selbst putzen.
Bei der Entgeltfortzahlung sind sämtliche Lohnbestandteile zu berücksichtigen, die für die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum gezahlt werden.
Niedrige Gehälter können sittenwidrig sein und damit einen Anspruch auf die marktübliche Bezahlung für die bereits geleistete Arbeit auslösen.
Eine Kündigungsschutzklage muss auch dann innerhalb der dreiwöchigen Frist erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.
Arbeitnehmer müssen auch dann keinen Ortswechsel ihres Arbeitsplatzes über 300 Kilometer hinnehmen, wenn das Unternehmen während der Elternzeit seinen Sitz verlegt hat.
Die mit einem Unterschriftenstempel signierte Kündigung ist unwirksam.
Arbeitgeber müssen sich keine Diskriminierung vorwerfen lassen, wenn ihre Stellenanzeigen erst von Dritten diskriminierend veröffentlicht werden. Übernimmt ein Dritter das komplette Bewerbungsverfahren, dann sind außerdem die Zivil- und nicht die Arbeitsgerichte zuständig.
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