Personen- und Kapitalgesellschaften
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Durch das MoPeG treten 2024 wichtige Änderungen für Personengesellschaften in Kraft, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Das Bundesamt für Justiz wird erst nach Ostern mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren beginnen, wenn der bis Ende 2022 einzureichende Jahresabschluss bis dahin immer noch nicht vorliegt.
Ein harter Brexit am 29. März 2019 wird immer wahrscheinlicher. Für die Vorbereitung bleibt damit nicht mehr viel Zeit. Vor allem Gesellschaften mit einer britischen Rechtsform müssen schnell eine Umwandlung prüfen.
Das Bundessozialgericht hat in zwei Fällen die Sozialversicherungspflicht von Minderheits-Geschäftsführern bestätigt.
Eine Stimmrechtsbindung führt nur dann zur Befreiung eines Minderheitsgesellschafters von der Sozialversicherungspflicht, wenn sie im Gesellschaftsvertrag verankert ist.
Wenn sich der Schenker zusammen mit dem Nießbrauch auch das Stimmrecht vorbehält, ist die Schenkung eines Firmenanteils nicht als Betriebsvermögen begünstigt.
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit einen GmbH-Geschäftsführer nicht von der Pflicht, die Lohnsteuer ans Finanzamt abzuführen.
Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anteil von fast 50 % kann sozialversicherungspflichtig sein, wenn der Anstellungsvertrag typische Arbeitnehmerrechte vorsieht.
Eine Geschäftsverteilung befreit einen Geschäftsführer nicht davon, die Tätigkeit seiner Mitgeschäftsführer im Auge zu behalten, wenn er einer Haftung entgehen will.
Mit mehreren Änderungen im Insolvenzrecht sollen bessere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren geschaffen werden.
Auch eine anders lautende Gerichtsstandsvereinbarung ändert nichts daran, dass Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, der Gesellschaft und ihren Organen bei einer Limited vor englischen Gerichten auszutragen sind.
Vom Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof kommen einige interessante Urteile zur Stammeinlage von GmbHs und UGs.
Weil ausländische Gesellschaftsformen von der Bildung einer steuerlichen Organschaft ausgenommen sind, verlangt die EU-Kommission Änderungen im deutschen Steuerrecht.
Der Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB-Gesellschafters wird nicht erst mit der Aufstellung einer Abfindungsbilanz fällig.
Selbst ein Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der Altersteilzeitregelungen kommen.
Kleiner Betrag, große Wirkung: Eine falsche Spesenabrechnung rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers.
Die zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Notars seit der GmbH-Reform führen dazu, dass nur Abtretungen vor deutschen Notaren absolut rechtssicher sind.
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