Neuer Stand bei laufenden Gesetzesänderungen

Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.

Neben dem "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" hat der Bundesrat im Mai mehrere andere Steueränderungsgesetze beraten und zum Teil Änderungswünsche geäußert. Damit diese Änderungswünsche in das endgültige Gesetz aufgenommen werden, muss allerdings noch der Bundestag zustimmen. Im Einzelnen hat der Bundesrat folgende Beschlüsse gefasst:

Auch das Bundesfinanzministerium ist nicht untätig geblieben, was Änderungen im Steuerrecht angeht. Schon im März wollte das Ministerium einen Entwurf für die Neuregelung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen vorlegen, hatte dieses Vorhaben dann aber wegen heftiger Kritik verschoben. Jetzt hat das Ministerium den Referentenentwurf für das Änderungsgesetz veröffentlicht. Gegenüber den bereits bekannt gewordenen Plänen haben sich vor allem zwei Änderungen ergeben:

Da es nach wie vor Kritik an den Plänen des Ministeriums gibt, ist nicht ausgeschlossen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch wesentliche Änderungen erfolgen. Ausführliche Informationen über die aktuellen Pläne zur Erbschaftsteuer lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Rundschreibens.



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