Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionszusagen

In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof über die Möglichkeit von verdeckten Gewinnausschüttungen bei Pensionszusagen entschieden.

Mit insgesamt vier Urteilen hat sich er Bundesfinanzhof zu der Frage geäußert, unter welchen Umständen eine Pensionszusage zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen kann. Dabei geht es um Kapitalabfindungen einer Pensionszusage, die Weiterbeschäftigung nach Eintritt des Versorgungsfalls und das Mindestpensionsalter bei einer Versorgungszusage. Auch wenn sich der Bundesfinanzhof in einigen Punkten gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ausgesprochen hat, ist er bei den entschiedenen Fällen immer von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgegangen. Im Einzelnen hat der Bundesfinanzhof folgende Aussagen getroffen:



Übersicht - Eine Seite zurück