Umsatzsteuer
In diesem Jahr wird die Halbjahres-AfA gestrichen und die degressive Gebäude-AfA gesenkt.
Ab 2004 sind für Rechnungen zusätzliche Pflichtangaben vorgeschrieben, damit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.
Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.
Infolge einer fehlenden Regelung können Sie sich beim Vorsteuerabzug von Aufwendungen für privat und unternehmerisch genutzte Fahrzeuge auf die günstige Regelung des Art. 17 der 6. EG-Richtlinie berufen.
Ab 2004 kommt das neue Formular EÜR für die Einnahme-Überschussrechnung. Kleinunternehmer und Freiberufler sollten sich auf dieses neue Formular einstellen, damit sie die notwendigen Konten einrichten.
Das Steueränderungsgesetz 2003 enthält auch Änderungen bei umsatzsteuerlichen Vorschriften.
Unternehmer können für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keinen Mindestbetriebsausgabenabzug geltend machen.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der steuerlichen Vorschriften vorgelegt.
Bei Dauerschuldverhältnissen ist kein gesonderter monatlicher Umsatzsteuerausweis erforderlich.
Die Mindestnutzungsregelung, wonach der Vorsteuerabzug entfällt, wenn die betriebliche Nutzung weniger als 10 % ausmacht, gilt zunächst bis 1. Juli 2004.
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