Umsatzsteuer
Wegen der Anfangsschwierigkeiten mit dem neuen elektronischen Vorsteuervergütungsverfahren wird die Antragsfrist für 2009 bis zum 31. März 2011 verlängert.
Das Wahlrecht bei der Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter schafft Entscheidungsspielraum für eine optimale Steuerplanung.
Weil ausländische Gesellschaftsformen von der Bildung einer steuerlichen Organschaft ausgenommen sind, verlangt die EU-Kommission Änderungen im deutschen Steuerrecht.
Weil die Umsatzsteuer-Richtlinien offenbar nicht mehr schnell genug aktualisiert werden können, wurden sie ab dem 1. November 2010 durch einen Anwendungserlass ersetzt.
Weil die Anwendungsvorschriften für die E-Bilanz erst Ende 2010 vorliegen, wird die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Bilanz um ein Jahr verschoben.
Weil sich der Finanzminister von einer Reform mehr Ärger als Einnahmen erwartet, soll die geplante Mehrwertsteuerreform vorerst nicht weiter verfolgt werden.
Die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung, nach der die Besteuerung der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung auch als Grundlage für die Umsatzsteuer für die Nutzungsentnahme dienen kann, gilt nur ganz oder gar nicht.
Solange die entscheidenden Angaben handschriftlich und damit manipulationssicher sind, ist eine nachträgliche elektronische Ergänzung des Fahrtenbuchs möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag abgelehnt.
Damit für ein Wirtschaftsgut eine degressive Abschreibung möglich ist, müssen deren Voraussetzungen nicht nur im Jahr der Anschaffung, sonder auch im Jahr der Einlage erfüllt sein.
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