Umsatzsteuer

Offene Fragen zur Angabe der vollständigen Rechnungsanschrift
Die Bundessteuerberaterkammer hat sich wegen der durch ein Urteil des Bundesfinanzgerichts entstandenen Unsicherheiten bei der Angabe der Rechnungsanschriften an das Bundesfinanzministerium gewandt.
Rückstellung für Zusatzbeiträge der Handwerkskammer
Ein Handwerksbetrieb darf für einen regelmäßig festgesetzten Zusatzbeitrag der Handwerkskammer eine Rückstellung bilden.
Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen
Die Finanzverwaltung lässt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nun auch die nachträgliche Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen zu.
Bundesfinanzhof gewährt vorläufigen Rechtsschutz bei Bauleistungen
Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von nachträglich geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen und hat daher die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Finanzgericht lässt rückwirkende Änderung bei Bauleistungen zu
Das erste Finanzgericht hat im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit von geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen entschieden.
Gemischt genutzter Raum nicht anteilig als Arbeitszimmer abziehbar
Die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs neben einer büroartigen Einrichtung auch, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten müssen bilanzierende Unternehmen eine Rückstellung bilden, deren genaue Berechnung aber nicht immer klar ist.
Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Erneut hat der Bundesfinanzhof das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer als verfassungskonform bestätigt.
Steuerliche Stolperfallen im Onlinehandel
Sowohl der gewerbliche als auch der private Verkauf über eBay, amazon & Co. ist reich an steuerlichen Stolperfallen, wie mehrere aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen beweisen.
Einheitliche Gewerbesteuerbefreiung bei Betriebsaufspaltung
Bei einer Betriebsaufspaltung gilt eine Gewerbesteuerbefreiung für die Tätigkeit der Betriebsgesellschaft ebenso für die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit der Besitzgesellschaft.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück