Umsatzsteuer
Mit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen.
Zu der Anfang 2019 in Kraft getretenen Neuregelung von Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht hat das Bundesfinanzministerium nun weitere Anwendungsvorschriften herausgegeben.
Die Fortführung des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach Ablauf von fünf Jahren ist keine erneute Verzichtserklärung und bindet damit auch nicht erneut für fünf Jahre.
Die Abschreibungsdauer für Hard- und Software verkürzt das Bundesfinanzministerium ab 2021 auf 1 Jahr.
Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt.
Neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag sind jetzt zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausgeschlossen.
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
Mit dem Ablauf der Übergangsfrist ändert sich zum Jahreswechsel auch der umsatzsteuerliche Status des Vereinigten Königreichs, was Folgen für den Dienstleistungs- und Warenverkehr hat.
Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe sind jetzt bis Ende Januar 2021 möglich.
Im Wirtschaftsverkehr mit dem Vereinigten Königreich werden sich zum Jahreswechsel einige Änderungen ergeben.
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