Umsatzsteuer

Steuerentlastungsgesetz 2022
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 werden die meisten der steuerlichen Entlastungen umgesetzt, die die Regierung im Februar in zwei Entlastungspaketen beschlossen hatte.
Anspruch auf Vorsteuervergütung trotz fehlender formeller Angaben
Der Anspruch auf Vorsteuervergütung besteht auch dann, wenn bestimmte formelle Angaben im Vergütungsantrag fehlen.
Hilfsmaßnahmen für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte
Für Spenden und andere Hilfsmaßnahmen zugunsten der Menschen aus der Ukraine gibt es umfangreiche Erleichterungen und Vereinfachungen.
Wechsel zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IV
Bis zum Ende der Antragsfrist am 15. Juni 2022 haben Unternehmer die Möglichkeit, zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IV zu wechseln, wenn das andere Programm für sie günstiger ist.
Arbeitsteilung kann Arztpraxis zum Gewerbebetrieb machen
Übernimmt ein Arzt in einer Gemeinschaftspraxis die Verwaltungsaufgaben und führt deshalb keine nennenswerten Behandlungen mehr aus, wird aus der Praxis ein Gewerbebetrieb.
Erweiterte Kürzung bei Unterbringung von Kriegsflüchtlingen
Die Finanzbehörden haben Billigkeitsmaßnahmen für wohnungswirtschaftliche Unternehmen zu einer großzügigen Prüfung der Voraussetzungen einer erweiterten Kürzung bei der Unterbringen von Kriegsflüchtlingen erlassen.
Dauerhaft niedrige Umsatzsteuer in der Gastronomie wahrscheinlich
Nach Olaf Scholz hat sich jetzt auch der neue Bundesfinanzminister Christian Lindner für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ausgesprochen.
Details zur Energiepreispauschale
Alle Erwerbstätigen sollen in diesem Jahr einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird.
Entlastung für gestiegene Energiekosten
Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.
Frist für Zuordnungswahlrecht bei gemischt genutzten Gegenständen
Das EU-Recht steht einer Ausschlussfrist für die Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände nicht im Wege, auch wenn der Bundesfinanzhof noch deren Verhältnismäßigkeit klären muss.

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