Umsatzsteuer
Auch vor Inkrafttreten des Kassengesetzes gab es kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben.
Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.
Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerlichen Billigkeitsmaßnahmen für Hilfen an die Flutopfer vom Sommer bis Ende 2021 verlängert.
Aufgrund einer Absenkung des Umsatzsteuer-Durchschnittssatzes müssen pauschalierende Landwirte ab 2022 mit einer etwas höheren Steuerbelastung rechnen.
Aus den Kosten für eine notwendige Dachreparatur nach Installation einer Photovoltaikanlage ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Die Finanzverwaltung ändert die Regelungen für die vereinfachte Aufbewahrung von mit elektronischen Kassensystemen erstellten Kleinbetragsrechnungen.
Die Vergütung eines Arztes für die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten führt nicht zu gewerblichen Einkünften, die eine Gewerbesteuerpflicht zur Folge haben könnten.
Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerlichen Folgen von Gutschriften in bestimmten Sonderfällen klargestellt.
Eine ermäßigte Besteuerung der staatlichen Hilfen als außergewöhnliche Einkünfte ist nach Überzeugung der Finanzverwaltung nicht möglich.
Die bestehenden Sonderregelungen, Beihilfen und steuerlichen Erleichterungen sind aufgrund der aktuellen Infektionslage erneut verlängert und teilweise ausgeweitet worden
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