Umsatzsteuer

Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Für den Betriebsausgabenabzug eines häuslichen Arbeitszimmers müssen sämtliche Aufwendungen einzeln, zeitnah und gesondert erfasst werden.
Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
Für die Bildung einer Reinvestitionsrücklage ist bei der Prüfung des Verbleibs der Immobilie im Betriebsvermögen die Vorbesitzzeit mehrerer Schwesterpersonengesellschaften zusammenzurechnen.
Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
Ein Bonuspunkteprogramm zur Kundenbindung, das nur für zusätzliche Waren von geringem Wert eingelöst werden kann, ist kein Gutschein im Sinne der Umsatzsteuer.
Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
Bruchteilsgemeinschaften und andere nicht rechtsfähige Wirtschaftsgebilde können bei der Umsatzsteuer dennoch eigenständige Unternehmer sein.
Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
Ansprüche aus der Rückbauverpflichtung eines Mieters muss der Vermieter nicht in der Bilanz aktivieren, solange deren Entstehung noch nicht sicher ist.
Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
Die Bildung einer Rückstellung für ein Vorruhestandsmodell ist nicht erst ab der Freistellung eines Arbeitnehmers, sondern bereits ab Erwerb eines entsprechenden Anspruchs möglich.
Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
Zwei aktuelle Urteile und eine wissenschaftliche Analyse demonstrieren das Dickicht an Vorschriften und Ausnahmen bei der Umsatzsteuer.
Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
Die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags erfordert auch die zeitnahe Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche.
Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn, der auch außerbilanzielle Hinzurechnungen umfassen kann.
Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Firmenwagens
Im Gegensatz zu Fremd-Geschäftsführern ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Firmenwagens nicht auf die Fälle beschränkt, in denen eine Vereinbarung zur Überlassung des Firmenwagens besteht.

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