Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Einnahmen aus einer Mitarbeiter-Beteiligung sind nur dann Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wenn sie allein auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhen.
Auch ein Komparse übt eine - bis zu gewissen Grenzen steuerfreie - nebenberufliche künstlerische Tätigkeit aus.
Auch ein Arbeitnehmer kann unter geeigneten Umständen Aufwendungen für Bewirtung und Werbegeschenke als Werbungskosten geltend machen.
Kosten für einen Anti-Mobbing-Kurs können Sie unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend machen.
Verzichtet der Arbeitgeber nach einem alkoholbedingten Unfall auf Schadensersatz für den zerstörten Dienstwagen, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Auch eine doppelte Haushaltsführung wegen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten führt zu abzugsfähigen Werbungskosten.
Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind Beitragsrückerstattungen, die die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern.
Der Bundesfinanzhof lässt die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung ausnahmsweise auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu.
Der Deutsche Steuerberaterverband will in mehreren Musterprozessen die Verfassungsmäßigkeit der Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten überprüfen lassen.
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