Einkommensteuer - Immobilien

Weitere Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise
Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen im Steuer- und Sozialrecht für Betroffene der Corona-Krise beschlossen.
Überblick der Änderungen für 2020
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Höhere Abschreibung bei kürzerer Restnutzungsdauer des Gebäudes
Wenn ein Gebäude nachweislich nur eine kürzere Restnutzungsdauer aufweist, kommt auch eine kürzere Abschreibungsdauer in Frage.
Reform der Grundsteuer ab 2025
Bund und Länder haben sich auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt, die den Ländern eigene Sonderregelungen ermöglicht und 2025 voll in Kraft treten soll.
Grundsteuerreform beschlossen
Nach langem Streit haben sich Bund und Länder auf eine Grundsteuerreform geeinigt, die den Ländern die Option gibt, eigene Regeln für die Bemessungsgrundlage aufzustellen.
Statische Berechnung als begünstigte Handwerkerleistung
Gutachtertätigkeiten, die eng mit einer Handwerkerleistung verzahnt sind, kommen für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Frage.
Kursverlust bei Fremdwährungsdarlehen für vermietete Immobilie
Nach der Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens sind Schuldzinsen, die auf die Abdeckung eines Kursverlusts entfallen, nicht als Werbungskosten abziehbar.
Grundstücksenteignung löst keinen Spekulationsgewinn aus
Da der Immobilienbesitzer auf die Enteignung durch die öffentliche Hand keinen entscheidenden Einfluss nehmen kann, ist die Enteignung kein privates Veräußerungsgeschäft, womit die gezahlte Entschädigung nicht zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen kann.
Badezimmerumbau führt nicht zu anteiligen Arbeitszimmerkosten
Renovierungsaufwendungen für Räume, die mehr als in nur untergeordnetem Umfang zu Wohnzwecken genutzt werden, können nicht anteilig den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zugeordnet werden.
Baukindergeld beeinflusst nicht den Steuerbonus für Handwerker
Das Baukindergeld ist zwar ein öffentlicher Zuschuss, hat aber keine Auswirkungen auf die Steuerbegünstigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die nur für Leistungen gewährt wird, die nicht anderweitig öffentlich gefördert werden.

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