Aktuelles

Rund um die Familie
Vom Einkommen des Unterhaltsschuldners können vor der Berechnung des Unterhalts bis zu 4 % des Bruttoeinkommens für zusätzliche Altersvorsorge abgezogen werden.
Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung einer Ehe erfolgt nach dem Familienrecht der DDR, wenn die Scheidung noch vor der Wiedervereinigung stattgefunden hat.
Der nacheheliche Aufstockungsunterhalt kann zeitlich befristet werden, wenn ehebedingte Nachteile des Unterhaltsempfängers nicht oder nicht mehr vorliegen.
Die lange Dauer einer Ehe allein begründet seit der Unterhaltsreform nicht mehr automatisch einen Unterhaltsanspruch.
Aufstockungsunterhalt kann nur verlangen, wer nach der Scheidung allein wegen der Ehe den früheren Lebensstandard nicht mehr selbst halten kann.
Auch nach der Unterhaltsreform muss der alleinerziehende Expartner nur eingeschränkt Arbeiten, wenn Betreuungsmöglichkeiten fehlen.
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