Aktuelles

Allgemeine Rechtsangelegenheiten
Ein Gläubiger sollte vor der Beantragung eines Mahnbescheids prüfen, ob dem Schuldner eine Rechnung über den offenen Betrag zugegangen ist.
Sobald gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt worden ist, kann das Verfahren nicht mehr zum Musterverfahren übergeleitet werden.
Das Bundeskabinett hat Mitte Oktober die Überarbeitung der geltenden Insolvenzordnung beschlossen.
Die Finanzbehörden müssen keine Auskünfte über die ihnen bekannten Auslandsaktivitäten eines Steuerzahlers geben.
Ein weiteres aktuelles Gesetzesvorhaben befasst sich mit der Einführung eines europaweit einheitlichen Mahn- und Zivilverfahren für geringfügige Forderungen.
Unterhaltsschuldner müssen nur zur Sicherung des Unterhalts ihrer minderjährigen Kinder ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, nicht aber wegen des Unterhaltsanspruchs des Exgatten.
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