Aktuelles

Internet und Telekommunikation

Der Nachweis, dass sich auf dem eigenen Rechner ein Trojaner-Programm eingenistet hat, kann den Anscheinsbeweis der Richtigkeit einer Telefonrechnung nicht erschüttern.
Für die Benotung von Lehrern im Internet gelten ähnliche Regeln wie für eine Benotung in einer Schülerzeitung.
Wer in einem Internet-Forum seine gewerbliche Webseite bewirbt, muss bereits dort ein vollständiges Impressum vorhalten.
Privatpersonen dürfen keine Domain für sich registrieren lassen, die aus dem Namen eines Staates besteht.
Für die obligatorischen Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen liegen jetzt die neuen gesetzlichen Muster vor.
Die Finanzverwaltung überwacht täglich viele tausend Transaktionen im Internet, um Händler aufzuspüren, die keine Umsatzsteuer abführen.

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