Aktuelles

Sozialversicherungen und Co.

Weil das Bundesverfassungsgericht die Berücksichtigung der Kindererziehung in der Pflegeversicherung forderte, hat die Bundesregierung nun einen Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt.
Wegen der umfassenden Änderungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften gibt es nun ein Wahlrecht für die Ertragsanteilsbesteuerung, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.
Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich nach dem Verdienstanspruch der Arbeitnehmer berechnet, nicht nach dem tatsächlich gezahlten Lohn.
Ab dem 1. Januar 2005 gilt das Hartz IV-Gesetzes, mit dem die Leistungen aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe verschmolzen werden.
Die Rentenreform bringt einige Nachteile für die zukünftigen Rentner, soll damit aber den Beitragssatz zur Rentenversicherung einigermaßen stabil halten.
Arbeitslosenhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eigener Unterhaltsverpflichtungen.

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