Aktuelles

Sozialversicherungen und Co.
Die deutsche Rentenversicherung hat ihren grundlegenden Umbau nun mit einer Namensänderung weitgehend abgeschlossen.
Seit dem 1. Oktober 2005 gelten für Empfänger des Arbeitslosengelds II erhöhte Freibeträge beim Zuverdienst. Weiterhin werden einige staatliche Leistungen nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt.
Auch ein Sozialhilfeempfänger darf eine Erbschaft ausschlagen, selbst wenn er damit auf die Möglichkeit verzichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
Das Arbeitslosengeld darf nur dann wegen einer verspäteten Meldung gekürzt werden, wenn dem Arbeitssuchenden seine Meldepflicht bekannt gewesen ist.
Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.
Die Verkürzung der Zahlungsfrist für die Sozialabgaben von der Mitte des Folgemonats auf das Ende des laufenden Monats ist jetzt beschlossene Sache.
| « Neuere Artikel | Ältere Artikel » |
Übersicht - Eine Seite zurück
