Aktuelles

Personen- und Kapitalgesellschaften

Allein aus der finanziellen Überforderung eines Gesellschafters durch eine zugunsten der Gesellschaft eingegangene Bürgschaft kann noch nicht deren Sittenwidrigkeit vermutet werden.
Vor der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit sind deren vertretungsberechtigte Organe vom Registergericht anzuhören.
Vorstandsmitgliedern muss vor der verhaltensbedingten Kündigung keine Abmahnung erteilt werden.
Ein Hauptaktionär kann die für ein Squeeze-out-Verfahren erforderliche Quote von 95 % nicht durch ein Wertpapierdarlehen erreichen.
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers beginnt nicht erst mit seiner Eintragung ins Handelsregister, sondern schon mit seiner Bestellung. Notfalls muss er durch geeignete Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten durch Dritte sorgen.
Vorzugsaktionäre können bei einem Squeeze-out eine höhere Barabfindung als Stammaktionäre verlangen.

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