Aktuelles

Kaufleute und Unternehmer

Für die Einreichung elektronischer Dokumente zum Handelsregister genügen auch notariell bestätige Zweitschriften der Originalurkunde.
Stiehlt ein Mitarbeiter eines Transportunternehmens Waren, muss der Unternehmer dafür einstehen.
Die Insolvenz des Auftraggebers lässt den Provisionsanspruch eines Handelsvertreters unberührt.
Die Bezeichnung einer Firma muss nicht aussprechbar sein, es genügt, dass man sie artikulieren kann.
Für die obligatorischen Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen liegen jetzt die neuen gesetzlichen Muster vor.
Unternehmen dürfen auch Produkte ihrer eigenen Hausmarke mit Markenprodukten vergleichen, die sie ebenfalls verkaufen.

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