Aktuelles

Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist jetzt neu geregelt und in den meisten Fällen damit auch erheblich erweitert worden.
Auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.
Ausgleichszahlungen, die anstatt eines Versorgungsausgleichs geleistet werden, sind sofort als Werbungskosten abzugsfähig.
Ehepaare können den Höchstbetrag für Zuwendungen an Stiftungen in doppelter Höhe ausschöpfen, da der Betrag jedem Ehepartner einzeln zusteht.
Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker können ohne Vorlage eines vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Um den Kindergeldanspruch zu sichern, muss sich ein Kind nach der Ausbildung gleich arbeitslos melden, wenn es nicht sofort einen Arbeitsplatz findet.
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