Aktuelles

Einkommensteuer - Immobilien

Es wird immer wieder übersehen, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen einen bestehenden Haushalt am Leistungsort voraussetzt.
Nur wenn der tatsächliche Besitzübergang noch innerhalb des Förderzeitraumes liegt, besteht auch ein Anspruch auf die Investitionszulage.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
Vom Bundesfinanzministerium kommt eine aktualisierte Fassung der Anwendungsrichtlinien zur steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten wird jetzt nur noch vorläufig festgesetzt.

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