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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Mit insgesamt zwölf Ergänzungen hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet, eine Zustimmung durch den Bundesrat steht jedoch noch aus, damit die Entlastungen für Pendler, Gastronomie und gemeinnützige Organisationen in Kraft treten können.
Ab 2026 sollen Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können.
Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis ist eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher in der Regel nicht möglich.
Neben der Anhebung der Entfernungspauschale und der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll das Steueränderungsgesetz auch Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht bringen.
Wenn der Haushalt am Lebensmittelpunkt ein separater Ein-Personen-Haushalt ist, kommt es dort für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht auf die Beteiligung an den Kosten der Lebensführung an.
Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro steigen.

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