Aktuelles

Selbständige und Unternehmer

Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, wie die Finanzämter bei der Besteuerung von häuslichen Arbeitszimmern bis zu einer gesetzlichen Neuregelung verfahren sollen.
Nach der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gibt jetzt die Finanzverwaltung Richtlinien für die Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen vor.
Im kommenden Jahr soll der Beitragssatz unverändert bei 3,9 % bleiben.
Die geplante Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzfall wird zugunsten anderer Maßnahmen, die das Steueraufkommen steigern sollen, aufgegeben.
Zumindest wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, muss das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sein.
Bis Ende des Jahres soll der Umstieg auf das europaweit einheitliche elektronische Überwachungsverfahren EMCS abgeschlossen sein.

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